top of page

Du möchtest einen Garten pachten:

 

Wenn Du Interesse an einem Garten hast, ist der erste Schritt Dich an den Vorstand zu wenden, der Dir die freien Gärten nennt.

Wenn Du einen entdeckt hast, der Dir zusagt, werden wir einen Termin vereinbaren und Dir wird erklärt, was es bedeutet in einem Kleingartenverein zu sein.

​

Auch wenn der Wunsch naheliegt, einen Garten direkt von einem bekannten Gartenfreund zu übernehmen, ist dies nicht möglich. Die Verpachtung der Gärten erfolgt ausschließlich durch den Verein, der auch über die Aufnahme neuer Mitglieder/Pächter entscheidet.​

 

Pachten: nutzen, nicht besitzen

​

Es wird von vielen Mitgliedern Pacht mit Eigentum verwechselt.

Ein Kleingartengrundstück zu pachten bedeutet, dass Ihr das Grundstück nutzen dürft, aber es gehört Euch nicht, deshalb ist es wichtig sich an die bestehenden Regeln ( Satzung, Unterpachtvertrag, BKleinG ) zu halten. 

Ein Kleingarten ist keine Immobilie, die wertsteigernd "aufgemotzt" werden kann, so dass ein Gewinn daraus erzielt werden könnte, da bei Kündigung des Pachtverhältnisses sowieso sämtliche Auf-An-Umbauten und nicht genehmigte Bepflanzung rückstandslos zu entfernen sind.

​

Wer Pächter werden möchte, muss auch Mitglied in unserem Verein werden.

Die Mitgliederbeiträge sind notwendig, damit die Kolonie gepflegt werden kann. Dazu gehören z.B. Anschaffungen von Geräten, Werkzeugen etc., Containergestellung, allgemeine Vereinsverwaltung, Ausstattung von Festen, Reparaturarbeiten u.v.m.

Es sollte einem bewusst sein, dass es sich bei einem Kleingartenverein um einen VEREIN handelt! Das heißt, dass ein gewisses Maß an Gemeinschaftsdenken wie einzubringen, mitzuhelfen und mitzudenken mehr als erwünscht ist. Wer nur grillen, chillen, Party machen will, nur alle paar Wochen nach dem Rechten schaut und nichts mit dem Vereinsleben zu tun haben möchte, ist hier falsch!​

​​

​Kündigung Deines Gartens:

​

1.  Dein Kündigungsschreiben muss für das laufende Jahr bis spätestens 

    31. Juli eingegangen sein, ansonsten bleibt der Vertrag für ein weiteres 

    Jahr bestehen.

    Eine zügige Neuverpachtung ermöglicht dies zu vermeiden.

​

2.  Eine Gartenabnahme durch den Vorstand muss vereinbart werden,

     bei der begutachtet wird, welche Dinge im Sinne des Kleingarten-

     gesetzes durchzuführen sind.

     Dies könnte sein:

     -  Rückbau der Laube und andere Bauten

     -  entfernen von Bäumen, Pflanzen

     -  Rückschnitt und/oder Kürzen von Hecken, Bäumen, Pflanzen

     -  entfernen von jeglichem Unrat, wie Sperrmüll, Baustoffe etc.

     -  Beseitigung von Spültoiletten, Öfen, Kamine

​

3.  WICHTIG:  Der scheidende Pächter hat diese Tätigkeiten auszuführen, 

     NICHT der kommende Pächter!

     Auch wenn der Vorpächter den Garten schon in dem Zustand über-

     nommen hat, sind Absprachen, die nicht im Sinne des

     Kleingartengesetzes, mit vorherigen Vorständen getroffen oder 

     hingenommen wurden, hinfällig!

​

4.  Du kannst nicht über den Vorstand hinweg Deinen Garten weitergeben.

     Dein Interessent kann von Dir nur als Vorschlag mit eingebracht

     werden. Allein der Vorstand entscheidet wer bei uns Mitglied/Pächter

     wird.

      

​Alle nötigen und wichtigen Unterlagen/Vertragsinformationen findet Ihr unter dem Menüpunkt: Verwaltungskram - Downloads.

​

​

​

​

​

​

​

Wir sind vielleicht alle in verschiedenen Schiffen angereist, aber jetzt sitzen wir im selben Boot.

                                                                                     Martin Luther King *15.01.1929 +04.04.1968

© 2023 by Name of Site. Proudly created with Wix.com

bottom of page